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zahnaerztliche vereinigung

zahnaerztliche vereinigung

Zahnarzt oder Zahnärztin ist die Berufsbezeichnung für einen Arzt der Zahnmedizin. Das Tätigkeitsfeld des Zahnarztes erstreckt sich über Prävention, Diagnose und Therapie von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Die ersten Zahnärzte praktizierten bereits im 5. Jahrhundert vor Christus, die moderne Zahnheilkunde wurde durch den Franzosen Pierre Fauchard durch sein Fachbuch "Le chirurgien dentiste" im Jahre 1728 begründet.

Zahnarzt

Die Definition des Berufes wurde zwar durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs mittlerweile vereinheitlicht, jedoch benötigt es einige Jahre, bis europaweit die nationalen Approbationsordnungen dem Urteil angepasst werden.

Lange davor erledigten Barbiere Behandlungen wie das Ziehen von Zähnen, da sie über geeignetes Instrumentarium wie Hebel, Nadeln, Scheren und Klingen verfügten und diese im stets verfügbaren warmen Seifenwasser säubern konnten. Zahnärztliche Standesorganisationen, Kammern/KZVen bei zahn-online, das Infozentrum
der Zahnmedizin im Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen.

Bis 1951/52 gab es in Deutschland noch staatlich anerkannte, aber nicht bestallte Zahnbehandler ohne akademische Ausbildung, die sogenannten Dentisten. Der Ausbildungsgang wurde 1952 abgeschafft, damals bereits praktizierende Dentisten durften jedoch weiter behandeln und die Berufsbezeichnung Zahnarzt führen. Da seit 1952 sämtliche neuen Zahnärzte einen Universitätsabschluss aufweisen müssen, ist die Bezeichnung Dentist in Deutschland eigentlich obsolet. Nichtsdestoweniger wird sie von Journalisten weiterhin verwendet, um Wortwiederholungen in Artikeln zu vermeiden und nicht so häufig "Zahnarzt" schreiben zu müssen.

Zahnarzt (Darstellung um 1920)

Ausbildung

siehe auch separater Artikel Studium der Zahnmedizin

Die zahnärztliche Ausbildung umfasst

1.

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